Stellungnahme des Vorstands der STRABAG AG zur Aufforderung der VzfK im Aktionärsforum

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

am 1. Februar 2006 hat der neu gegründete Verein „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.“ ("VzfK"), im Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers die Aufforderung eingestellt, ein Minderheitsverlangen nach Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der STRABAG AG zu unterstützen.

Der Vorstand der STRABAG AG empfiehlt, sich dem Minderheitsverlangen nicht anzuschließen. Sämtliche im Übrigen rein pauschalen Behauptungen und Anschuldigungen in der Begründung des VzfK für das Minderheitsverlangen sind unzutreffend. Eine unzulässige Einflussnahme der Bauholding STRABAG SE ist nicht erfolgt. Nachteilige Geschäfte wurden und werden nicht vorgenommen. Über die in der Begründung des VzfK angerissenen Themenkreise kann in der für Juli 2006 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG AG umfassend diskutiert werden. Im Einzelnen:

1. Der für die Aufforderung im Aktionärsforum verantwortlich zeichnende VzfK bedient sich nach unseren Informationen mit dem Namensbestandteil "Verbraucherzentrale" eines irreführenden Vereinsnamens. Er erweckt damit den Eindruck einer großen Mitgliederzahl und einer Verbindung mit bestehenden Verbraucherzentralen. Tatsächlich hatte der Verein bei Gründung nur sieben natürliche Personen als Mitglieder. Hinter dem VzfK steht insbesondere sein Alleinvorstand Herr Rechtsanwalt Dr. Weimann, der den Aktionären der STRABAG AG bereits in der ordentlichen Hauptversammlung im Juli 2005 durch seine Fragenkataloge zu konzernrechtlichen Themen hinreichend bekannt ist.
 
2. Die in der Begründung der VzfK durchgängig pauschal gehaltenen Behauptungen und Anschuldigungen zu angeblich rechtswidrigem Verhalten des Großaktionärs Bauholding STRABAG SE und des Vorstands der STRABAG AG treffen allesamt nicht zu. Sie sind aus der Luft gegriffen.
 
Entgegen den Anwürfen des VzfK haben weder die Bauholding STRABAG SE noch Herr Dr. Haselsteiner ein Interesse daran, der STRABAG AG konzernrechtswidrig Nachteile zuzufügen oder die Gesellschaft "auszuhöhlen". Die pauschalen Vorwürfe sind schon deshalb fern liegend, weil der geschäftliche Erfolg der – immerhin namensprägenden – STRABAG AG auch im Konzerninteresse der Bauholding STRABAG SE liegt.
 
Die STRABAG AG wird nicht als eine Betriebsabteilung der Bauholding STRABAG SE geführt. Sie agiert vielmehr als eigenständige Publikumsaktiengesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat der STRABAG AG nehmen ihre gesetzlichen Pflichten sehr ernst. Nachteilige Rechtsgeschäfte wurden und werden nicht vorgenommen. Dies wurde vom Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und des Jahresabschlusses stets bestätigt. 
 
3. Da die lediglich pauschal behaupteten Nachteilsausgleichsansprüche und Schadensersatzforderungen wegen angeblich nachteiliger Handlungen völlig aus der Luft gegriffen sind, ist es weder sinnvoll noch erforderlich, über eine etwaige Sonderprüfung Beschluss zu fassen.
 
4. Eine Verschmelzung der STRABAG AG mit der Ed. Züblin AG ist vom Vorstand der STRABAG AG schon mehrfach sowohl gegenüber der Ed. Züblin AG als auch gegenüber der Bauholding STRABAG SE aufgegriffen worden. Eine solche Verschmelzung scheitert aber daran, dass die Familie Lenz, die 43% der Aktien an der Ed. Züblin AG hält, immer wieder nachdrücklich erklärt hat, einer solchen Verschmelzung nicht zuzustimmen. Damit fehlt die gesetzlich erforderliche Mehrheit für einen Verschmelzungsbeschluss der Ed. Züblin AG. Der vom VzfK vorgeschlagene Anweisungsbeschluss der Hauptversammlung an den Vorstand der STRABAG AG würde also nur ein Vorhaben betreffen, das der Vorstand sich längst selbst auf die Agenda geschrieben hat, das aber angesichts der fehlenden gesetzlichen Mehrheit bei der Ed. Züblin AG ins Leere gehen würde.
 
5. Die ordentliche Hauptversammlung der STRABAG AG wird voraussichtlich im Juli 2006 stattfinden. In dieser Hauptversammlung wird der Vorstand der STRABAG AG zu den von dem VzfK erhobenen Vorwürfen im Detail Stellung nehmen. Darüber hinaus besteht in dieser ordentlichen Hauptversammlung umfänglich Gelegenheit, über alle in der Begründung des VzfK angesprochenen Themenkreise zu diskutieren und Hintergrundinformationen zu erhalten. Der Vorstand empfiehlt daher, die ordentliche Hauptversammlung abzuwarten.
 

Köln, den 13. April 2006

STRABAG AG
Der Vorstand