STRABAG AG: Beherrschungsvertrag mit Bauholding STRABAG SE nicht weiter verfolgt
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Birgit Kümmel
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  • Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
 
Köln, 4. April 2006. Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 19. Januar 2006 hatte die
STRABAG AG, Köln, mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, einen
Beherrschungsvertrag mit ihrem Mehrheitsaktionär Bauholding STRABAG SE,
Spittal/Drau, Österreich, abzuschließen und dass mit den vorbereitenden
Arbeiten unmittelbar begonnen wird. Es war in Aussicht genommen, den
Beherrschungsvertrag der ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG AG im
Sommer 2006 zur Zustimmung vorzulegen.

Heute hat die Bauholding STRABAG SE dem Vorstand der STRABAG AG mitgeteilt,
dass der Abschluss eines Beherrschungsvertrages nicht weiter verfolgt wird.
Die Vorbereitungsarbeiten werden daher mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Der Vorstand

STRABAG AG
Siegburger Straße 241
50679 Köln
Deutschland